Photovoltaik als Geldanlage der Zukunft
nordEnergie AG bietet unterschiedlichste Investorenmodelle für Einzel- oder Gemeinschaftsanlagen auf fremden Dächern
Sie besitzen kein eigenes oder ein unpassendes Dach? Wir bauen für Sie trotzdem eine passende Anlage, allein oder im Verbund mit weiteren Investoren auf von uns exklusiv gepachteten Dächern der Seestadt Bremerhaven. So haben wir mehrere Projekte auf Schulen in Bremerhaven umgesetzt, die alle problemlos, rechtsicher und ertragreich laufen. Vorteil gegenüber überregionalen Fondprodukten:
- Keine teuren Finanzmaklerkosten, kein Marketingaufwand für Hochglanzbroschüren
- Anlage vor Ort, "zum Anfassen"
- Wertschöpfung vor Ort, Handwerk vor Ort profitiert
- Ansprechpartner vor Ort
- Nur optimalste Dächer werden verwendet, Erfahrung baugleicher Anlagen
- Keine risikobeaufschlagten Freiflächenanlagen im Grünen (Versicherung, etc)
Solarstrom - eine rentable Investition
Wirtschaftlichkeit ist heute für die Besitzer von Photovoltaikanlagen ein zentrales Entscheidungskriterium. Mit der gesetzlich garantierten Vergütung, einer zinsgünstigen Finanzierung, attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten und der hohen Qualität der Anlagenkomponenten erfüllt eine Photovoltaikanlage heute alle Kriterien, die Sie an eine Investition in die Zukunft stellen.
Investitionssicherheit, gute Renditen und aktiver Umweltschutz lassen sich heute mit ästhetischen Ansprüchen an unterschiedliche Gebäudearchitekturen verbinden. Im privaten Bereich leistet der Betrieb einer Photovoltaikanlage zudem einen sicheren Beitrag zu Ihrer Altersvorsorge.
Vergütung
Die Basisvergütung beträgt 45,7 Cent/kWh (z.B. fürFreiflächenanlagen). Für Anlagen die 2004 in Betriebgenommen werden und an Gebäuden bzw. Lärmschutzwänden befinden, beträgt die Mindestvergütung:
- 57,4 Cent/kWh für die ersten 30 kWp
- 54,6 Cent/kWh für 30 kWp bis 100 kWp
- 54,0 Cent/kWh ab 100 kWp
Für Fassadenanlagen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Cent/kWh gezahlt. Die Vergütung für Anlagen größer als 30 kWp errechnet sich als Mischwertproportional der Anlagenteile. So errechnet sich z.B. die Vergütung für eine 50 kWp wie folgt: Die ersten30 kWp werden mit 57,4 Cent/kWh vergütet, weitere 20 kWp mit 54,6 Cent/kWh, somit ergibt sich eine Vergütung von 56,28 Cent/kWh.
Degression
Die Basisvergütung reduziert sich um 5% für Anlagen, die im Jahr 2005 in Betrieb gehen, um weitere 5%, für Anlagen, die im Jahr 2006 in Betrieb gehen u.s.w.
Vergütungsdauer
Die Vergütung wird 20 Jahre in Höhe der Anfangsvergütung gezahlt, zuzüglich Zeitraums vom Installationsmonat bis zum Jahresende. Wird die Anlage z.B. im Juni in Betrieb genommen, so wird die Vergütung 20 1/2 Jahre gezahlt.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien(EE). Es verpflichtet die Netzbetreiber, alle im Gesetz genannten Anlagen zur Stromerzeugung ans Stromnetz anzuschließen, deren Strom bevorzugt abzunehmen und in der festgelegten Höhe zu vergüten. Damit ist jeder berechtigt, Solarstromanlagen zu betreiben und es besteht ein Rechtsanspruch auf die Vergütung des eingespeisten Solarstroms. Das EEG sorgt für eine langfristige Investitions- undPlanungssicherheit über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren. Die Haltbarkeit und Stromproduktion einer Photovoltaikanlage liegt bei rund 35 Jahren.
Das Gesetz in pdf: http://www.solarserver.de/solarmagazin/eeg.html
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