Wir machen Bremerhaven zur Solarstadt des Nordens. Machen sie mit, profitieren sie mit!
Sie befinden sich hier: Startseite - Service - Wechsel des Stromanbieters

Preistreiber abschalten

Bitte beachten Sie bei der Auswahl Ihres Anbieters auf folgende Grundregeln:

• Kurze Vertragslaufzeit anvisieren um auf Schwankungen flexibel reagieren zu können
• Vermeiden Sie Verträge mit Vorkasse-Regelungen

In wenigen Schritten zum neuen Stromanbieter! Wir sagen Ihnen wie:

Viele Stromanbieter haben zum Jahreswechsel Preiserhöhungen angekündigt. Branchenexperten rechnen damit, dass im neuen Jahr noch mehr Versorger nachziehen werden. Verbraucher können dem entgegensteuern, indem sie zu günstigeren Anbietern wechseln. Dafür müssen sie nur wenige Schritte unternehmen:

Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Kostenlose Preisvergleiche finden Sie im Internet, etwa
www.verivox.de
www.check24.de
www.toptarif.de

In der Regel werden zur Berechnung einer Liste mit den günstigsten Tarifen benötigt:

• Ihr Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh) laut der jüngsten Stromrechnung
• Ihre Postleitzahl

Dann erhalten Sie die verschiedenen Angebote vom billigsten bis zum teuersten Anbieter aufgelistet.

Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag heraus?

Haben Sie bisher noch nie den Stromanbieter gewechselt, können Sie normalerweise zum Ende des nächsten Monats kündigen. Wenn Sie zum wiederholten Mal wechseln, müssen Sie sich an die Fristen Ihres Vertrags halten. Bei einer Preiserhöhung hat jeder Kunde das Recht auf sofortige Kündigung. Dann muss die Kündigung innerhalb kurzer Zeit nach Erhalt der Information über die Preiserhöhung folgen.

Wie wechsle ich am bequemsten?

Am einfachsten ist es, dem neuen Anbieter eine Vollmacht zu erteilen. Dieser erledigt meist die Kündigung und alle Formalitäten. Lassen Sie sich für alle Fälle eine Kopie des Kündigungsschreibens aushändigen.

Zur Info: Bei Kündigung wegen Preiserhöhung gilt der alte Tarif, bis der Wechsel perfekt ist.

Kann ich auch 100 Prozent Öko – Strom bekommen?

Es gibt zahlreiche Öko–Strom–Anbieter. Einige Verbraucherschützer warnen davor, dass manche Firmen ihren ohnehin produzierten Strom aus Wasserkraft teurer mit dem Öko–Etikett verkaufen.

Wer aktiv etwas für die Umwelt tun will, sollte deshalb Anbieter wählen, die ihre Einnahmen auch in den Ausbau von erneuerbaren Energien investieren. Entsprechende Anbieter tragen meist ein Öko–Gütesiegel.

Wie lange sollte ich mich an den neuen Anbieter binden?

Da die Strompreise in Bewegung sind, empfehlen Verbraucherschützer eine Vertrags–Laufzeit von höchstens einem Jahr. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Gewarnt wird vor Angeboten mit Vorauskasse – weil das vorweg bezahlte Geld weg ist, wenn der Anbieter in Insolvenz geht.

Wie lange muss ich auf den Strom des neuen Anbieters warten?

In der Regel dauert es ein bis zwei Monate, bis sämtliche Formalitäten abgeschlossen sind.

Müssen technischen Änderungen im Haus oder in der Wohnung vorgenommen werden?

Nein. Der Strom kommt auch nach dem Anbieterwechsel vom lokalen Versorger. Der neue Anbieter stellt den Strom in das allgemeine Netz ein und zahlt dem lokalen Versorger eine Gebühr für den Transport bis ins Haus.

Kann ich bei einem Wechsel plötzlich ohne Strom dastehen?

Zum Glück nicht. Der lokale Versorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen – auch wenn sie nicht Vertragspartner sind.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Wer Umzug mit Anbieterwechsel verknüpfen will, sollte sechs bis acht Wochen vorher den neuen Vertrag abschließen. Falls nichts unternommen wird, besteht mit dem Einzug automatisch ein Liefervertrag mit dem Grundversorger zum Standardtarif. Dieser kann binnen einen Monats gekündigt werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach dem für Sie geeigneten Strom-Partner. Bei Fragen raten wir Ihnen Kontakt mit einer ortsansässigen Verbraucherzentrale aufzunehmen.

- alle Angaben ohne Gewähr – wir übernehmen keine Haftung für den Handlungen, die aufgrund unseres kostenlosen Auskunftsservices erfolgen – im Zweifelsfall raten wir, sich kostenpflichtigen Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen -